Wiedereröffnung der Schulen

Der Bundesrat hat gestern die Rahmenbedingungen für die Wiedereröffnung der Schulen präzisiert und dabei den Kantonen einen grossen Spielraum bei der Umsetzung gewährt. Die Dienststelle für Unterrichtswesen hat nun heute die Grundsätze für die Wiedereröffnung der obligatorischen Schulen am 11. Mai bekanntgegeben. Hier die Massnahmen, die Sie und ihr Kind betreffen:

  • Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungschule besuchen den Unterricht abwechselnd in Halbklassen. Die erste Hälfte der Klasse hat Unterricht am Montag, 11. Mai und am Donnerstag, 14. Mai. Die zweite Hälfte der Klasse am Dienstag, 12. Mai und am Freitag, 15. Mai. Die Klassenlehrperson wird Ihnen baldmöglichst mitteilen, in welcher Gruppe ihr Kind ist.
  • Gearbeitet wird soweit möglich nach Stundenplan.
  • An den Tagen, an denen kein Unterricht ist, arbeiten die Jugendlichen wie bisher zu Hause gemäss Aufträgen der Lehrpersonen, jeweils 4 mal 45 Minuten pro Tag.
  • Am Mittwoch, 13. Mai haben alle Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag frei.
  • Nach den Maiferien, die wie vorgesehen vom 15. abends  bis 25. Mai 2020 morgens stattfinden, werden die Gruppen jede Woche gewechselt, so dass innerhalb von zwei Wochen alle Lektionen einmal besucht werden können.
  • Das Datum für die Wiederaufnahme des Unterrichts in ganzen Klassen wird aufgrund der Ankündigungen des Bundesrates und des BAG festgelegt, frühestens jedoch auf den 8. Juni 2020.
  • Begleitetes Studium und Stützunterricht ausserhalb des Unterrichts entfallen bis Ende Schuljahr. Das Studium am Mittag findet normal statt.
  • Ein Konzept mit Massnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen ist in Ausarbeitung. Selbstverständlich werden wir unser Möglichstes tun, um die Jugendlichen vor einer Ansteckung zu schützen.
  • Falls eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist oder Kontakt mit einer Risikoperson hat, kann sie/er vom Präsenzunterricht dispensiert werden. Dazu braucht es ein vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Gesuch. In diesem Fall ist aber nicht mehr die Lehrperson für die Versorgung mit Aufträgen verantwortlich, sondern das Kind muss sich selber informieren, wie bei einer gewöhnlichen Absenz auch.

Das Departement kann diese Massnahmen bei Veränderung der Situation oder neuen Beschlüssen des Bundesrates oder des BAG jederzeit anpassen.

Schuldirektion Schule Aletsch

Zurück