Ein entsprechendes Formular können Sie unter “Downloads & Formulare” herunterladen.
Sonderurlaub / Absenzen:
Gestützt auf das Reglement vom 07. Juli 2004 “Sonderurlaub und Disziplinarmassnahmen”, Art. 10 gelten für die Sonderurlaubs- und Dispensgesuche folgende Regelungen:
Die Schulkommission / Schulleitung hat das Recht, während des Schuljahres den Eltern für ihr Kind bis zu 9 effektiven Schulhalbtagen Sonderurlaub zu gewähren.
Ein entsprechendes Gesuch ist von den Eltern mindestens eine Woche im Voraus und schriftlich an die Schuldirektion zu richten. Die Vormeinung der Lehrperson oder Klassenlehrperson wird eingeholt.
Sonderurlaub kann nicht bewilligt werden:
Alle Arbeiten und Prüfungen, die an den eingelösten Urlaubstagen stattfinden, müssen nachgeholt werden. Das Kind hat kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken.
Dem Sonderurlaub sind nicht unterworfen:
(Für kulturelle oder sportliche Aktivitäten kann den Kindern zusätzlich Urlaub gewährt werden. Dazu muss bei der Schuldirektion ein Gesuch (mindestens 1 Wochen im Voraus) von einem Verein, einem Verband oder den Eltern eingereicht werden.)
Missbrauch
Unbegründete Schulversäumnisse und missbräuchliche Urlaube müssen von der Schuldirektion dem zuständigen Schulinspektor gemeldet werden. Dieser spricht die entsprechenden Geldbussen aus.
Die entsprechenden Antragsformulare (für Sonderurlaub & Dispensen) sind in der Schulagenda ab S. 124 zu finden. Ausnahmsweise können sie auch von der Homepage heruntergeladen werden.